1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der getPROUD GmbH, im Folgenden “Agentur” genannt, und ihren B2B*-Kunden, im Folgenden “Auftraggeber” genannt, insbesondere in Bezug auf Dienstleistungen im Bereich Employer Branding, Webdesign und Grafikdesign.
*( ausdrücklich nicht für Geschäfte mit Verbrauchern)
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge i.S.v. 1.1, auch dann, wenn bei Folgeaufträgen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird (sofern nicht zwischenzeitlich eine neue Version in Kraft getreten ist), und auch dann, wenn die ergänzenden oder Folgeaufträge mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen oder AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Die Agentur bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Employer Brandings an mit dem Ziel, die Attraktivität und Wahrnehmung des Auftraggebers als Arbeitgebermarke zu stärken.
2.2 Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die bei der Agentur beauftragte Leistung, basierend auf dem dem Auftraggeber zuvor individuell unterbreiteten Angebot. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder anderen Erfolges wird nicht zugesagt.
2.3 Der genaue Leistungsumfang der Agentur wird entweder in einem gesonderten schriftlichen Vertrag vereinbart oder ist in dem, seitens des Auftraggebers bestätigten, Angebot festgehalten.
2.4. Jegliche über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Zusatzleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen. Solche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien (per Mail genügt).
3.1 Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit projektangemessener Sorgfalt und Fachkompetenz zu erbringen.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Der Auftraggeber ist explizit dafür verantwortlich, dass er hinsichtlich der von ihm ggfs. eingebrachten bzw. bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos usw.) die erforderlichen Rechte / Nutzungsrechte innehat und keine Rechte Dritter (insbesondere keine Urheber‑, Marken‑, Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter und den ggfs. anfallenden Rechtsverteidigungskosten frei, die auf einer solchen Rechtsverletzung beruhen.
3.4 Der Auftraggeber informiert die Agentur unverzüglich über alle Umstände, die im Verlaufe der Projektausführung auftreten, die die Bearbeitung des Projekts beeinflussen können bzw. dafür relevant sind.
3.5 Von der Agentur übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen und wird in diesem Fall deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und ihm einräumen.
3.6 Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die auf Seiten des Auftraggebers verschuldet sind und die zu Mehrarbeit führen, ist dieser verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden, anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
3.7 Die Agentur ist nach Ablieferung des Werkes bzw. der Leistungen nicht zu deren weiterer Aufbewahrung verpflichtet, das heißt insbesondere nicht dazu, Arbeitsdateien aufzubewahren und an den Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber eine solche Aufbewahrung, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4.1 Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem vereinbarten Vertragsumfang und den im Angebot genannten Preisen.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, hat die Agentur, neben der Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz der angefallenen Auslagen.
4.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne Abzüge, zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
4.4 Die Agentur kann auch Abschlagszahlungen verlangen. Diese werden im Angebot oder im Vertrag festgehalten.
4.5 Soweit in Einzelfällen einzelne Leistungen kostenlos erbracht werden, kann der Auftraggeber hieraus keinen Anspruch ableiten, dass eine solche Leistung auch zu einem späteren Zeitpunkt (wiederholt) kostenlos erfolgt.
4.6 Wird der Vertag vorzeitig beendet, steht der Agentur, sofern sie dies nicht verschuldet hat, das insgesamt Vereinbarte zu (abzüglich tatsächlich entfallender Fremdkosten). Andernfalls verbleiben der Agentur zumindest die Ansprüche für die bereits erbrachten Leistungen oder alternativ die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung, entsprechend der getroffenen Vereinbarung, bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen.
4.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
5.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Von der Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit des Auftraggebers, sowie Schäden aufgrund von Verletzungen der Kardinalpflichten durch die Agentur.
5.2 Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung der Agentur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt (ebenfalls unter der Maßgabe von 5.1).
6.1 Alle Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeiten, wie beispielsweise Website-Designs, Grafiken und sonstigen kreativen Leistungen, bleiben bei der Agentur, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Werke, Konzepte, Designs, Inhalte und sonstige kreative Leistungen als geistiges Eigentum zu behandeln (unabhängig von deren urheberrechtlicher Schutzfähigkeit).
Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter, begründen kein Miturheber-recht des Auftraggebers.
6.3 Dem Auftraggeber werden (sofern nicht abweichend im Angebot vereinbart), nach Abnahme und vollständiger Zahlung, nicht-exklusive Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen eingeräumt (s. auch 6.4). Eine Verwendung der Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus, ebenso wie eine beabsichtigte Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Bearbeitungsrechte sind von der Rechtseinräumung, falls nicht anders im Angebot angegeben, nicht umfasst. Für Teilwerke, Dateien u.ä., bei denen es sich um Zwischenschritte handelt, verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
6.4 Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werken und Leistungen ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich beschränktes Nutzungsrecht, sofern nicht anders schriftlich festgelegt.
6.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Unternehmensinterna, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten und alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Sie verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben (und ihre projektbezogenen Mitarbeiter hierzu ebenfalls zu verpflichten).
6.6 Die Verpflichtungen zur o.g. Verschwiegenheit und Anerkennung des geistigen Eigentums bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
6.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Abschluss aller erbrachten Dienstleistungen, über einen Zeitraum von zwei Jahren keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Werkvertragsnehmern und/oder Kooperationspartnern zu tätigen, die im zugrundeliegenden Vertragsverhältnis / Projekt zuvor im Auftrag der Agentur tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die Agentur kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.
6.8 Die Agentur darf den Auftraggeber auf Ihrer Webseite oder sonstigen Werbeveröffentlichung als Referenzkunden benennen und erstellte Werke/ erbrachte Leistungen, sowie Ausschnitte daraus, veröffentlichen und Dritten zeigen, soweit der Auftraggeber dem aus berechtigten Gründen nicht widerspricht.
6.9 Die von der Agentur erbrachten Leistungen dürfen zum Zwecke ihrer Eigenwerbung/ Selbstdarstellung genutzt werden, sofern und soweit der Auftraggeber dem aus berechtigten Gründen nicht widerspricht.
7.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
7.2 Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen der Agentur abgerechnet und sind vom Auftragnehmer zu vergüten.
7.3 Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Leistungen termingerecht zu erbringen. Es können jedoch unvorhersehbare Umstände auftreten, die die rechtzeitige Leistungserbringung beeinträchtigen können. Solche Umstände umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Streiks, technische Störungen, Pandemie, Krankheit von Schlüsselpersonal oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
7.4 Bei Eintritt von Leistungshindernissen wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und gemeinsam nach einer angemessenen Lösung suchen. In solchen Fällen werden die vereinbarten Fristen angemessen verlängert.
7.5 Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt auch voraus, dass alle technischen und inhaltlichen Fragen geklärt sind, die vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, Freigaben, zu erbringenden Leistungen und sonstige Verpflichtungen rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Andernfalls verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum und – sofern seitens der Agentur die Verzögerung einen erhöhten Kostenaufwand nach sich zieht – können von der Agentur zusätzliche Kosten geltend gemacht werden, über die sie den Auftraggeber rechtzeitig informiert.
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen, die auf Leistungshindernisse zurückzuführen sind, sofern diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
7.6 Sollte ein Leistungshindernis die Erfüllung des Vertrages über einen längeren Zeitraum unmöglich machen, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Für seitens der Agentur bis dahin bereits erbrachte Leistungen gilt 7.2.
8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Agentur, soweit nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur; sie ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
Version 1.1; Stand: 12.10.2023
getPROUD GmbH, Am Falkenberg 117, 12524 Berlin // Geschäftsführer: Dominik Cornel Suter