Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

  1. Geltungsbereich/Allgemein

1.1 Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Verträge und Leis­tun­gen zwis­chen der get­PROUD GmbH, im Fol­gen­den “Agen­tur” genan­nt, und ihren B2B*-Kunden, im Fol­gen­den “Auf­tragge­ber” genan­nt, ins­beson­dere in Bezug auf Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich Employ­er Brand­ing, Web­de­sign und Grafikde­sign.

*( aus­drück­lich nicht für Geschäfte mit Ver­brauch­ern)

1.2 Sie gel­ten auch für alle zukün­fti­gen Aufträge i.S.v. 1.1, auch dann, wenn bei Fol­geaufträ­gen nicht aus­drück­lich auf sie hingewiesen wird (sofern nicht zwis­chen­zeitlich eine neue Ver­sion in Kraft getreten ist), und auch dann, wenn die ergänzen­den oder Fol­geaufträge mündlich, ins­beson­dere tele­fonisch, abgeschlossen wer­den.

1.3 Abwe­ichende, ent­ge­gen­ste­hende oder ergänzende Bedin­gun­gen oder AGB des Auf­tragge­bers wer­den nicht Ver­trags­be­standteil, es sei denn, die Agen­tur hat ihrer Gel­tung aus­drück­lich schriftlich zuges­timmt.

 

  1. Ange­bot, Leis­tung­sum­fang, Ver­trags­ge­gen­stand, Ver­tragsin­halt

2.1 Die Agen­tur bietet umfassende Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich des Employ­er Brand­ings an mit dem Ziel, die Attrak­tiv­ität und Wahrnehmung des Auf­tragge­bers als Arbeit­ge­ber­marke zu stärken.

2.2 Gegen­stand des jew­eili­gen Auf­trags ist die bei der Agen­tur beauf­tragte Leis­tung, basierend auf dem dem Auf­tragge­ber zuvor indi­vidu­ell unter­bre­it­eten Ange­bot. Die Erzielung eines bes­timmten wirtschaftlichen oder anderen Erfolges wird nicht zuge­sagt.

2.3 Der genaue Leis­tung­sum­fang der Agen­tur wird entwed­er in einem geson­derten schriftlichen Ver­trag vere­in­bart oder ist  in dem, seit­ens des Auf­tragge­bers bestätigten, Ange­bot fest­ge­hal­ten.

2.4. Jegliche über den vere­in­barten Leis­tung­sum­fang hin­aus­ge­hen­den Zusat­zleis­tun­gen bedür­fen der geson­derten Vere­in­barung und kön­nen zusät­zliche Kosten verur­sachen. Solche Änderun­gen oder Erweiterun­gen des Leis­tung­sum­fangs bedür­fen der schriftlichen Zus­tim­mung bei­der Ver­tragsparteien (per Mail genügt).

 

  1. Pflicht­en der Vertragsparteien/Mitwirkungspflichten

3.1 Die Agen­tur verpflichtet sich, die vere­in­barten Leis­tun­gen mit pro­jek­tangemessen­er Sorgfalt und Fachkom­pe­tenz zu erbrin­gen.

3.2 Der Auf­tragge­ber verpflichtet sich, der Agen­tur alle für die Ver­tragser­fül­lung notwendi­gen Infor­ma­tio­nen und Mate­ri­alien rechtzeit­ig und voll­ständig zur Ver­fü­gung zu stellen.

3.3 Der Auf­tragge­ber ist expliz­it dafür ver­ant­wortlich, dass er hin­sichtlich der von ihm ggfs. einge­bracht­en bzw. bere­it­gestell­ten Inhalte (Texte, Bilder, Logos usw.) die erforder­lichen Rechte / Nutzungsrechte innehat und  keine Rechte Drit­ter (ins­beson­dere keine Urheber‑, Marken‑, Per­sön­lichkeit­srechte) ver­let­zt wer­den. Der Auf­tragge­ber stellt die Agen­tur von jeglichen Ansprüchen Drit­ter und den ggfs. anfal­l­en­den Rechtsvertei­di­gungskosten frei, die auf ein­er solchen Rechtsver­let­zung beruhen.

3.4 Der Auf­tragge­ber informiert die Agen­tur unverzüglich über alle Umstände, die im Ver­laufe der Pro­jek­taus­führung auftreten, die die Bear­beitung des Pro­jek­ts bee­in­flussen kön­nen bzw. dafür rel­e­vant sind.

3.5 Von der Agen­tur über­mit­telte Bestä­ti­gun­gen oder Besprechung­spro­tokolle sind verbindlich, wenn der Auf­tragge­ber nicht unverzüglich wider­spricht. Die Agen­tur ist berechtigt, zur Ver­tragser­fül­lung Dritte her­anzuziehen und wird in diesem Fall deren etwaige Nutzungs- und son­sti­gen Rechte in dem  Auf­tragge­ber geschulde­ten Umfang erwer­ben und ihm ein­räu­men.

3.6 Bei unvorherge­se­henen Schwierigkeit­en, die auf Seit­en des Auf­tragge­bers ver­schuldet sind und die zu Mehrar­beit führen, ist dieser verpflichtet, den Mehraufwand nach Stun­den, anhand der ver­traglich vere­in­barten oder der ort­süblichen, angemesse­nen Vergü­tung zu zahlen.

3.7 Die Agen­tur ist nach Abliefer­ung des Werkes bzw. der Leis­tun­gen nicht zu deren weit­er­er Auf­be­wahrung verpflichtet, das heißt ins­beson­dere nicht dazu, Arbeits­dateien aufzube­wahren und an den Auf­tragge­ber zu einem späteren Zeit­punkt her­auszugeben. Wün­scht der Auf­tragge­ber eine solche Auf­be­wahrung, ist dies geson­dert zu vere­in­baren und zu vergüten.

 

  1. Vergü­tung und Zahlungs­be­din­gun­gen

4.1 Die Vergü­tung der Agen­tur richtet sich nach dem vere­in­barten Ver­trag­sum­fang und den im Ange­bot genan­nten Preisen.

4.2 Sofern nicht anders vere­in­bart, hat die Agen­tur, neben der Hon­o­rar­forderung, Anspruch auf Ersatz der ange­fal­l­enen Aus­la­gen.

4.3 Alle Forderun­gen wer­den mit Rech­nungsstel­lung fäl­lig und sind inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungser­halt, ohne Abzüge, zahlbar. Die geset­zliche Umsatzs­teuer ist in den Rech­nun­gen geson­dert auszuweisen.

4.4 Die Agen­tur kann auch Abschlagszahlun­gen ver­lan­gen. Diese wer­den im Ange­bot oder im Ver­trag fest­ge­hal­ten.

4.5 Soweit in Einzelfällen einzelne Leis­tun­gen kosten­los erbracht wer­den, kann der Auf­tragge­ber hier­aus keinen Anspruch ableit­en, dass eine solche Leis­tung auch zu einem späteren Zeit­punkt (wieder­holt) kosten­los erfol­gt.

4.6 Wird der Vertag vorzeit­ig been­det, ste­ht der Agen­tur, sofern sie dies nicht ver­schuldet hat, das ins­ge­samt Vere­in­barte zu (abzüglich tat­säch­lich ent­fal­l­en­der Fremd­kosten). Andern­falls verbleiben der Agen­tur zumin­d­est die Ansprüche für die bere­its erbracht­en Leis­tun­gen oder alter­na­tiv die zum Zeit­punkt der Ver­trags­beendi­gung, entsprechend der getrof­fe­nen Vere­in­barung, bere­its fäl­lig gewor­de­nen Abschlagszahlun­gen.

4.7 Aufrech­nungsrechte ste­hen dem Auf­tragge­ber nur zu, wenn seine Gege­nansprüche recht­skräftig fest­gestellt, unbe­strit­ten oder von der Agen­tur anerkan­nt sind.

 

 

  1. Haf­tung und Gewährleis­tung

5.1 Die Agen­tur haftet nur für Schä­den, die von ihr oder ihren Mitar­beit­ern vorsät­zlich oder grob fahrläs­sig verur­sacht wur­den. Von der Haf­tungs­beschränkung für leichte Fahrläs­sigkeit ausgenom­men sind Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­p­er oder der Gesund­heit des Auf­tragge­bers, sowie Schä­den auf­grund von Ver­let­zun­gen der Kar­di­nalpflicht­en durch die Agen­tur.

5.2 Soweit keine vorsät­zliche Ver­tragsver­let­zung vor­liegt, ist die Schadenser­satzhaf­tung der Agen­tur auf den vorherse­hbaren, typ­is­cher­weise ein­tre­tenden Schaden begren­zt (eben­falls unter der Maß­gabe von 5.1).

 

  1. Urhe­ber­rechte und Nutzungsrechte, Verschwiegenheit/Vertraulichkeit und Geistiges Eigen­tum

6.1 Alle Urhe­ber- bzw. Nutzungsrechte an den im Rah­men des Ver­trages erstell­ten Arbeit­en, wie beispiel­sweise Web­site-Designs, Grafiken und son­sti­gen kreativ­en Leis­tun­gen, bleiben bei der Agen­tur, sofern nichts anderes schriftlich vere­in­bart wurde.

6.2 Der Auf­tragge­ber verpflichtet sich, sämtliche im Rah­men der Ver­trags­durch­führung erstell­ten Werke, Konzepte, Designs, Inhalte und son­stige kreative Leis­tun­gen als geistiges Eigen­tum zu behan­deln (unab­hängig von deren urhe­ber­rechtlich­er Schutzfähigkeit).

Vorschläge oder Vor­gaben des Auf­tragge­bers und sein­er Mitar­beit­er, begrün­den kein Miturhe­ber-recht des Auf­tragge­bers.

6.3 Dem Auf­tragge­ber wer­den (sofern nicht abwe­ichend im Ange­bot vere­in­bart), nach Abnahme und voll­ständi­ger Zahlung, nicht-exk­lu­sive Nutzungsrechte an den erbracht­en Leis­tun­gen eingeräumt (s. auch 6.4). Eine Ver­wen­dung der Leis­tun­gen über den vere­in­barten Umfang hin­aus, eben­so wie eine beab­sichtigte Über­tra­gung der Nutzungsrechte durch den Auf­tragge­ber an Dritte, bedarf der vorheri­gen schriftlichen Zus­tim­mung der Agen­tur. Bear­beitungsrechte sind von der Recht­sein­räu­mung, falls nicht anders im Ange­bot angegeben, nicht umfasst. Für Teil­w­erke, Dateien u.ä., bei denen es sich um Zwis­chen­schritte han­delt, verbleiben sämtliche Rechte bei der Agen­tur.

6.4 Der Auf­tragge­ber erhält an den im Rah­men des Ver­trages erstell­ten Werken und Leis­tun­gen ein nicht-exk­lu­sives, zeitlich und räum­lich beschränk­tes Nutzungsrecht, sofern nicht anders schriftlich fest­gelegt.

6.5 Die Ver­tragsparteien verpflicht­en sich zur strik­ten Wahrung der Ver­traulichkeit aller im Rah­men der Zusam­me­nar­beit erhal­te­nen ver­traulichen Infor­ma­tio­nen. Dies umfasst ins­beson­dere, jedoch nicht auss­chließlich, Unternehmensin­ter­na, Geschäfts­ge­heimnisse, per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en und alle Infor­ma­tio­nen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Sie verpflicht­en sich, alle ihnen im Rah­men der Ver­trags­durch­führung bekan­nt gewor­de­nen ver­traulichen Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behan­deln und nicht an Dritte weit­erzugeben (und ihre pro­jek­t­be­zo­ge­nen Mitar­beit­er hierzu eben­falls zu verpflicht­en).

6.6 Die Verpflich­tun­gen zur o.g. Ver­schwiegen­heit und Anerken­nung des geisti­gen Eigen­tums bleiben auch nach Beendi­gung des Ver­tragsver­hält­niss­es beste­hen.

6.7 Der Auf­tragge­ber verpflichtet sich nach Abschluss aller erbracht­en Dien­stleis­tun­gen, über einen Zeitraum von zwei Jahren keine unmit­tel­baren oder mit­tel­baren Geschäfte mit den Werkver­tragsnehmern und/oder Koop­er­a­tionspart­nern zu täti­gen, die im zugrun­deliegen­den Ver­tragsver­hält­nis / Pro­jekt zuvor im Auf­trag der Agen­tur tätig gewe­sen sind und die der Auf­tragge­ber durch die Agen­tur ken­nen­gel­ernt hat. Diese Kun­den­schutzk­lausel gilt auch für alle geschäftsvor­bere­i­t­en­den Maß­nah­men.

6.8 Die Agen­tur darf den Auf­tragge­ber auf Ihrer Web­seite oder son­sti­gen Wer­bev­eröf­fentlichung als Ref­eren­zkun­den benen­nen und erstellte Werke/ erbrachte Leis­tun­gen, sowie Auss­chnitte daraus, veröf­fentlichen und Drit­ten zeigen, soweit der Auf­tragge­ber dem aus berechtigten Grün­den nicht wider­spricht.

6.9 Die von der Agen­tur erbracht­en Leis­tun­gen dür­fen zum Zwecke ihrer Eigenwerbung/ Selb­st­darstel­lung genutzt wer­den, sofern und soweit der Auf­tragge­ber dem aus berechtigten Grün­den nicht wider­spricht.

 

  1. Kündi­gung und Leis­tung­shin­dernisse

7.1 Der Ver­trag kann von bei­den Parteien aus wichtigem Grund gekündigt wer­den.

7.2 Im Falle ein­er Kündi­gung wer­den bere­its erbrachte Leis­tun­gen der Agen­tur abgerech­net und sind vom Auf­trag­nehmer zu vergüten.

7.3 Die Agen­tur ist bestrebt, die vere­in­barten Leis­tun­gen ter­min­gerecht zu erbrin­gen. Es kön­nen jedoch unvorherse­hbare Umstände auftreten, die die rechtzeit­ige Leis­tungser­bringung beein­trächti­gen kön­nen. Solche Umstände umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, höhere Gewalt, Streiks, tech­nis­che Störun­gen, Pan­demie, Krankheit von Schlüs­selper­son­al oder andere unvorherse­hbare Ereignisse.

7.4 Bei Ein­tritt von Leis­tung­shin­dernissen wird die Agen­tur den Auf­tragge­ber unverzüglich darüber informieren und gemein­sam nach ein­er angemesse­nen Lösung suchen. In solchen Fällen wer­den die vere­in­barten Fris­ten angemessen ver­längert.

7.5 Die Ein­hal­tung vere­in­barter Liefer­t­er­mine set­zt auch voraus, dass alle tech­nis­chen und inhaltlichen  Fra­gen gek­lärt sind, die vom Auf­tragge­ber zu liefer­n­den Unter­la­gen, Freiga­ben, zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen und son­stige Verpflich­tun­gen rechtzeit­ig vor­liegen bzw. erfüllt wer­den. Andern­falls ver­längert sich die Frist zur Liefer­ung um einen angemesse­nen Zeitraum und – sofern seit­ens der Agen­tur die Verzögerung einen erhöht­en Koste­naufwand nach sich zieht – kön­nen von der Agen­tur zusät­zliche Kosten gel­tend gemacht wer­den, über die sie den Auf­tragge­ber rechtzeit­ig informiert.

Die Agen­tur haftet nicht für Verzögerun­gen oder Nichter­fül­lung von Leis­tun­gen, die auf Leis­tung­shin­dernisse zurück­zuführen sind, sofern diese nicht von der Agen­tur zu vertreten sind.

7.6 Sollte ein Leis­tung­shin­der­nis die Erfül­lung des Ver­trages über einen län­geren Zeitraum unmöglich machen, haben bei­de Ver­tragsparteien das Recht, den Ver­trag ohne Ein­hal­tung ein­er Kündi­gungs­frist zu kündi­gen. Für seit­ens der Agen­tur bis dahin bere­its erbrachte Leis­tun­gen gilt 7.2.

 

 

 

 

  1. Schlussbestimmungen/Sonstiges

8.1 Erfül­lung­sort für alle Verpflich­tun­gen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist der Geschäftssitz der Agen­tur, soweit nichts anderes bes­timmt ist.

8.2 Für alle Rechts­beziehun­gen zwis­chen der Agen­tur und dem Auf­tragge­ber gilt auss­chließlich das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land.

8.3 Erfül­lung­sort und auss­chließlich­er Gerichts­stand für alle Stre­it­igkeit­en aus oder im Zusam­men­hang mit diesem Ver­trag ist der Sitz der Agen­tur; sie ist jedoch berechtigt, den Auf­tragge­ber auch an seinem Sitz zu verk­la­gen.

 

Ver­sion 1.1; Stand: 12.10.2023

 

get­PROUD GmbH, Am Falken­berg 117, 12524 Berlin // Geschäfts­führer: Dominik Cor­nel Suter